- Portepee
- Port|e|pee auch: Por|te|pee 〈n. 15〉 Riemen od. Band mit Quaste am Degen od. Säbel (des Offiziers od. Unteroffiziers); →a. Unteroffizier [<frz. porte-épée „Degengehenk“ <porter „tragen“ + épée „Schwert, Degen“]
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Por|t|e|pee [pɔrte'pe: ], das; -s, -s [frz. porte-épée = Degengehenk, 2. Bestandteil frz. épée < afrz. spede < lat. spatha = Schwert] (früher):versilberte od. vergoldete Quaste am Degen od. Säbel als Abzeichen des Offiziers u. höheren Unteroffiziers:Unteroffizier mit P. (Portepeeunteroffizier).* * *
Portepee[französisch porte-épée »Degenträger«, »Degengehenk«] das, -s/-s, in Deutschland seit Anfang des 18. Jahrhunderts Bezeichnung für den um Griff und Bügel von Seitenwaffen geschlungenen Lederriemen (auch Tuchband oder Kordel) mit Quaste, heute nur noch in einigen Streitkräften Standesabzeichen der Offiziere und höheren Unteroffiziere. - Das Portepee entwickelte sich aus dem Faustriemen, mit dem Säbel oder Degen am Handgelenk befestigt wurden. Mit der Zeit wurde der Faustriemen zu einem Schmuck. In der Form der von Mannschaften und Unteroffizieren getragenen wollenen Säbel- oder Seitengewehrtroddel diente er zur Kennzeichnung von Waffengattungen und Truppenformationen, in der aufwendiger gearbeiteten, schließlich Portepee genannten Form wurde er zum wichtigsten Erkennungszeichen für Offiziere vor Einführung der Dienstgradabzeichen in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Seit 1789 führten in der preußischen Armee auch die Feldwebel das Offizierportepee am Säbel, dementsprechend werden sie bis heute in Deutschland als »Unteroffiziere mit Portepee« bezeichnet.* * *
Por|te|pee [pɔrte'pe:], das; -s, -s [frz. porte-épée = Degengehenk, 2. Bestandteil frz. épée < afrz. spede < lat. spatha = Schwert] (früher): versilberte od. vergoldete Quaste am Degen od. Säbel als Abzeichen des Offiziers u. höheren Unteroffiziers: über den Dienstweg, hatte er ... ersucht, ihm wieder das P. zuzuerkennen (Kühn, Zeit 375); Unteroffizier mit P. (Portepeeunteroffizier); *jmdn. beim P. fassen/packen (veraltend; jmdm. nahe legen zu tun, was das Ehr- od. Pflichtgefühl verlangt bzw. was sich eigentlich gehört; eigtl. = jmdn. bei der Offiziersehre packen): in ihrer Fraktion zog sie sich leichtsinnig den Vorsitz der neuen Arbeitsgruppe für Verbraucherpolitik zu. Deren Gründung hatte sie selber angeregt. Da fassten die Genossen sie gleich beim P. (Spiegel 53, 1973, 30).
Universal-Lexikon. 2012.